Die EU hat beschlossen, die erneute Überprüfung der Einfuhrbestimmungen für bestimmte Gusseisenwaren aus der Volksrepublik China einzustellen.

Laut einem Bericht von CHINA TRADE REMEDIES INFORMATION vom 21. Juli gab die Europäische Kommission am 17. Juli bekannt, dass sie nach Rücknahme der Klage durch den Kläger die Untersuchung zur Absorptionsminderung bei Gusseisenwaren chinesischer Herkunft einstellt und keine entsprechenden Maßnahmen ergreift. Die betroffenen Produkte der EU-Kombinierten Nomenklatur (CN) sind Ex 7325 10 00 (TARIC-Code: 7325 10 00 31) und Ex 7325 99 90 (TARIC-Code: 7325 99 90 80).

Die EU hat in den letzten Jahren mehrere Antidumpingmaßnahmen gegen chinesische Stahlprodukte ergriffen. Der Direktor des Büros für Handelsschutz und -untersuchungen im chinesischen Handelsministerium erklärte dazu, China habe sich stets an die Marktregeln gehalten und hoffe, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkomme und Antidumpinguntersuchungen gegen China einleite. Eine faire Behandlung von Unternehmen und ein leichtfertiges Ergreifen von Handelsschutzmaßnahmen lösen die praktischen Probleme nicht.

Es ist erwähnenswert, dass China der weltweit größte Stahlexporteur ist. Laut Angaben der chinesischen Zollverwaltung beliefen sich die Stahlexporte meines Landes im Jahr 2019 auf insgesamt 64,293 Millionen Tonnen. Gleichzeitig steigt der Stahlbedarf der Europäischen Union. Nach den jüngsten Daten der Europäischen Stahlunion betrugen die Stahlimporte der Europäischen Union im Jahr 2019 25,3 Millionen Tonnen.


Veröffentlichungsdatum: 23. Juli 2020

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