I. Neueste Entwicklungen in der EU-CBAM-Politik
Der EU-Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAMAm 1. Januar 2026 trat das Unternehmen offiziell in die „Bezahlungsphase“ ein und vollzog damit den Übergang von der administrativen Erklärung zur vollen finanziellen Verantwortung. Zunächst sind sechs Produktkategorien abgedeckt: Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
Seit 2026 wurden mehrere bedeutende Anpassungen an CBAM vorgenommen:
(1) Der CO2-Preis bleibt hoch
Im zweiten Quartal 2026 lag der Preis des CBAM-Zertifikats bei€75,28/Tonne (ca. 585 RMB/Tonne) und damit weiterhin auf hohem Niveau. Ab 2027 wird die Preisfindung von vierteljährlichen auf wöchentliche Bekanntgaben umgestellt, die in Echtzeit an die Clearingpreise der EU-ETS-Auktionen gekoppelt sind.
(2) Standardwerte deutlich reduziert
Am 31. Juli 2026 erließ die EU die Verordnung (EU) 2026/1740, mit der die Standardwerte des CBAM-Systems grundlegend überarbeitet wurden. Bei Stahlprodukten kam es zu weitreichenden, deutlichen Preissenkungen.
Produktkategorie Vorheriger Standardwert (tCO₂/Tonne) Neuer Standardwert (tCO₂/Tonne) Reduktion
Rohlinge/Halbfertigprodukte (7207) 8.230 3.169 -61,5 %
Roheisen (7201) 7.920 1.660 -79,0 %
Halbfertigprodukt aus legiertem Stahl (7224) 9.960-10.000 6.110-6.180 -38%
Die neue Verordnung beseitigt die Aufschlagskoeffizienten von 10 %, 20 % und 30 % aus der vorherigen Verordnung (EU) 2025/2621 und führt stattdessen differenzierte Standardwerte ein, die auf unterschiedlichen Produktionswegen basieren.
(3) Erweiterung des Anwendungsbereichs
Am 9. Juli 2026 stimmte der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments für die Ausweitung der CBAM-Richtlinie von Grundstoffen auf nachgelagerte Fertigprodukte. Im Dezember 2025 schlug die Europäische Kommission vor, rund 180 stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte hinzuzufügen, darunter Maschinen, Eisenwaren und Metallprodukte, Fahrzeugkomponenten, Haushaltsgeräte und Baumaschinen. Die Erweiterung soll voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
(4) Verschärfung der Maßnahmen gegen Umgehung
Die neue Verordnung verschärft die Bestimmungen zur Bekämpfung von Umgehungsmaßnahmen. „Geringfügige Verarbeitungsschritte“ gelten nicht mehr als legitime Umgehungsmethode. Werden Umgehungsmuster festgestellt, kann die Kommission Strafwerte für hohe Emissionen aus dem Ursprungsland festlegen.
(5) 50-Tonnen-Freigrenze
Im Jahr 2025 führte die Kommission eine jährliche Einfuhrfreigrenze von 50 Tonnen ein. Schätzungen zufolge werden durch diese Grenze etwa 90 % der Importeure von der Einfuhrsteuer befreit, während gleichzeitig rund 99 % der relevanten Kohlenstoffemissionen abgedeckt werden.
II. Folgenabschätzung für die Stahlrohrindustrie
Als weiterverarbeitete Stahlprodukte stehen Stahlrohre im Rahmen des CBAM-Modells vor vielfältigen Herausforderungen:
(1) Direkte Auswirkungen auf die CO2-Kosten
Bei Anwendung der Standardberechnungsmethoden können beim Export einer Tonne CBAM-zertifizierter Stahlprodukte zusätzliche CO₂-Kosten zwischen 130 und 4.670 RMB anfallen. Obwohl die CBAM-Zertifikate von EU-Importeuren erworben und zurückgegeben werden, geben diese die Kosten häufig ganz oder teilweise über Preisnachlässe oder vertragliche Klauseln zur CO₂-Kostenbeteiligung an die chinesischen Lieferanten weiter.
Chinas Stahlproduktion erfolgt überwiegend im Hochofen-Sauerstoffofen-Verfahren (BF-BOF) mit CO₂-Einsatz.₂Emissionen von ungefähr 2,0–2,2 Tonnen pro Tonne Stahl—weit höher als der Elektrolichtbogenofen-Weg (EAF) der EU mit 0,4–0,6 Tonnen. Basierend auf dem EU-CO₂-Preis von Anfang 2026.€88/Tonne, nachdem die kostenlosen Zertifikate bis 2034 vollständig abgeschafft wurden, könnten die CBAM-Kosten für Stahlexporte in die EU steigen um€140–160 pro Tonne.
(2) Auswirkungen der Expansion–Stahlrohre direkt enthalten
Bisher genossen Stahlverarbeitungsprodukte wie Rohre möglicherweise einen gewissen Schutz, da sie nicht als „Basismaterialien“ eingestuft wurden. Da sich CBAM jedoch auf stahl- und aluminiumintensive Folgeprodukte ausdehnt, werden Stahlrohre, Stahlbauteile und Gusseisenrohre direkt in den Geltungsbereich der Verordnung einbezogen.
Zur Klarstellung: Die CBAM-Erweiterung besteuert nicht das gesamte Endprodukt, sondern berechnet die im Produkt enthaltenen Emissionen von Stahl und Aluminium. Bei Stahlrohren berechnet CBAM lediglich den im Stahl, der bei der Rohrherstellung verbraucht wird, enthaltenen Kohlenstoffanteil.—Die nachfolgenden Verarbeitungs- und Herstellungsemissionen fallen nicht in den Geltungsbereich.
(3) Doppelte Anhäufung von Zöllen und CO2-Kosten
Die neuen EU-Einfuhrbestimmungen für Stahl, die im Juli 2026 in Kraft treten, haben die zollfreien Einfuhrquoten um etwa 47 % gesenkt und die Einfuhrzölle von 25 % auf 50 % verdoppelt. CO₂-Kosten und Zollschranken verstärken sich nun gegenseitig und erhöhen die Gesamtsteuerbelastung für Stahlrohrexporte erheblich.
(4) Deutlich höhere Konformitätsschwelle
Bei vollständiger Umsetzung des CBAM-Programms müssen Exporteure strenge Meldepflichten für Kohlenstoffemissionsdaten erfüllen. Dazu gehören die Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Produkten, die Überprüfung von Daten durch Dritte und die Einreichung von Konformitätsberichten. Chinesische Stahlunternehmen sehen sich derzeit mit Lücken bei den Standards für die Kohlenstoffmessung und den Systemen zur Datenrückverfolgbarkeit konfrontiert, was kurzfristig das Risiko der Nichteinhaltung birgt.
III. Empfehlungen für Stahlrohrexporteure
1. Überprüfung der Produkt-CN-Codes: Prüfen Sie, ob Ihre Stahlrohrprodukte bereits unter den CBAM-Geltungsbereich fallen oder bis 2028 fallen werden.
2. Einrichtung von Kohlenstoffdatenmanagementsystemen: Aufbau digitaler Kohlenstoffmanagementsysteme von der Produktebene bis zur Lieferkettenebene, um authentische, transparente und nachvollziehbare Datensätze zu Kohlenstoffemissionen zu erstellen.
3. Priorisierung der Istwertberichterstattung: Obwohl die Standardwerte deutlich gesenkt wurden, liegen sie für die meisten chinesischen Unternehmen weiterhin über den tatsächlichen Emissionswerten. Die Verwendung verifizierter Istwertwerte kann die Kosten der CO₂-Steuer erheblich reduzieren. Beachten Sie, dass die Istwertberichterstattung eine professionelle Buchhaltung und die Verifizierung durch akkreditierte Drittagenturen erfordert.
4. Den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft vorantreiben: Die Kohlenstoffintensität der Produkte an der Quelle reduzieren, indem Energiestrukturen optimiert, kohlenstoffarme Rohstoffe eingeführt und Produktionsprozesse verbessert werden.
5. Abstimmung mit EU-Importeuren: Es sollten Mechanismen zum Austausch von CO2-Daten mit EU-Importeuren eingerichtet und Vereinbarungen zur Aufteilung der CO2-Kosten im Voraus kommuniziert werden, um Auftragsverzögerungen oder -verluste aufgrund von Compliance-Problemen zu vermeiden.
Veröffentlichungsdatum: 14. August 2026