API-Spezifikation 5CT, neunte Ausgabe 2012: Spezifikation für Gehäuse und Steigrohre

Kurzbeschreibung:

Das Api5ct-Ölrohr dient hauptsächlich dem Transport von Öl, Erdgas, Wasser und anderen Flüssigkeiten und Gasen. Es lässt sich in nahtlose und geschweißte Stahlrohre unterteilen. Geschweißte Stahlrohre sind in der Regel längsgeschweißte Stahlrohre.

 

 


  • Zahlung:30 % Anzahlung, 70 % per Akkreditiv oder B/L-Kopie oder 100 % per unwiderruflichem Akkreditiv bei Sicht
  • Mindestbestellmenge:20 T
  • Lieferfähigkeit:Jährlicher Lagerbestand von 20.000 Tonnen Stahlrohren
  • Lieferzeit:7–14 Tage, falls vorrätig, 30–45 Tage Produktionszeit
  • Verpackung:Schwarze Beschichtung, Fase und Kappe für jedes einzelne Rohr; Rohre mit einem Außendurchmesser unter 219 mm müssen gebündelt werden, wobei jedes Bündel 2 Tonnen nicht überschreiten darf.
  • Produktdetails

    Produkt-Tags

    Überblick

    Standard: API 5CT Legierung oder nicht: Nicht
    Klassengruppe: J55, K55, N80, L80, P110 usw. Anwendung: Geölte und gekapselte Rohre
    Dicke: 1 - 100 mm Oberflächenbehandlung: Nach Kundenwunsch
    Außendurchmesser (rund): 10 - 1000 mm Technik: Warmgewalzt
    Länge: R1,R2,R3 Wärmebehandlung: Abschrecken und Normalisieren
    Querschnittsform: Rund Spezialrohr: Kurzes Verbindungsstück
    Herkunftsort: China Verwendung: Öl- und Gasbetrieben
    Zertifizierung: ISO9001:2008 Prüfung: Zerstörungsfreie Prüfung

     

    Anwendung

    Rohr inApi5ctÖlrohre werden hauptsächlich zum Bohren von Öl- und Gasquellen sowie zum Transport von Öl und Gas eingesetzt. Sie dienen vor allem der Stützung der Bohrlochwand während und nach der Fertigstellung der Bohrung, um deren ordnungsgemäßen Betrieb und die Fertigstellung zu gewährleisten.

    Hauptebene

    Klassenstufen: J55, K55, N80, L80, P110 usw.

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    5ct
    5CT(1)

    Chemische Komponente

    Grad Typ C Mn Mo Cr Ni Cu P s Si
    min max min max min max min max max max max max max
    1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
    H40 0,03
    J55 0,03
    K55 0,03
    N80 1 0,03 0,03
    N80 Q 0,03 0,03
    R95 0,45 c 1.9 0,03 0,03 0,45
    L80 1 0,43 a 1.9 0,25 0,35 0,03 0,03 0,45
    L80 9Cr 0,15 0,3 0,6 0 90 1.1 8 10 0,5 0,25 0,02 0,03 1
    L80 13Cr 0,15 0,22 0,25 1 12 14 0,5 0,25 0,02 0,03 1
    C90 1 0,35 1.2 0,25 b 0,85 1,5 0,99 0,02 0,03
    T95 1 0,35 1.2 0,25 b 0,85 0 40 1,5 0,99 0 020 0,01
    C110 0,35 1.2 0,25 1 0,4 1,5 0,99 0,02 0,005
    P1I0 e 0,030 e 0,030 e
    QI25 1 0,35   1,35 0,85 1,5 0,99 0,02 0,01
    HINWEIS: Die aufgeführten Elemente werden in der Produktanalyse aufgeführt.
    a Der Kohlenstoffgehalt von L80 kann um maximal 0,50 % erhöht werden, wenn das Produkt öl- oder polymergehärtet wird.
    b Für den Molybdängehalt der Güteklasse C90 Typ 1 gibt es keine Mindesttoleranz, wenn die Wandstärke weniger als 17,78 mm beträgt.
    c Der Kohlenstoffgehalt für R95 kann auf maximal 0,55 % erhöht werden, wenn das Produkt ölgeschreckt wird.
    d Der Molybdängehalt für T95 Typ 1 darf auf mindestens 0,15 % reduziert werden, wenn die Wandstärke weniger als 17,78 mm beträgt.
    e Für EW Grade P110 darf der Phosphorgehalt maximal 0,020 % und der Schwefelgehalt maximal 0,010 % betragen.

    Mechanische Eigenschaften

     

    Grad

    Typ

    Gesamtdehnung unter Last

    Streckgrenze
    MPa

    Zugfestigkeit
    min
    MPa

    Härtea,c
    max

    Vorgeschriebene Wandstärke

    Zulässige Härteabweichungb

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    min

    max

     

    HRC

    HBW

    mm

    HRC

    H40

    0,5

    276

    552

    414

    J55

    0,5

    379

    552

    517

    K55

    0,5

    379

    552

    655

    N80

    1

    0,5

    552

    758

    689

    N80

    Q

    0,5

    552

    758

    689

    R95

    0,5

    655

    758

    724

    L80

    1

    0,5

    552

    655

    655

    23.0

    241,0

    L80

    9Cr

    0,5

    552

    655

    655

    23.0

    241,0

    L80

    l3Cr

    0,5

    552

    655

    655

    23.0

    241,0

    C90

    1

    0,5

    621

    724

    689

    25.4

    255,0

    ≤12,70

    3.0

                   

    12,71 bis 19,04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39

    5.0

                   

    ≥25,4

    6.0

    T95

    1

    0,5

    655

    758

    724

    25.4

    255

    ≤12,70

    3.0

                   

    12,71 bis 19,04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39

    5.0

                   

    ≥25,4

    6.0

    C110

    0,7

    758

    828

    793

    30,0

    286,0

    ≤12,70

    3.0

                   

    12,71 bis 19,04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39

    5.0

                   

    ≥25,4

    6.0

    P110

    0,6

    758

    965

    862

    Q125

    1

    0,65

    862

    1034

    931

    b

    ≤12,70

    3.0

                   

    12,71 bis 19,04

    4.0

                   

    19.05

    5.0

    aIm Streitfall ist die Rockwell-C-Härteprüfung im Labor als Referenzmethode heranzuziehen.
    bEs werden keine Härtegrenzen festgelegt, jedoch ist die maximale Abweichung als Fertigungskontrolle gemäß 7.8 und 7.9 beschränkt.
    cBei Härteprüfungen durch die Wandstärke der Güteklassen L80 (alle Typen), C90, T95 und C110 beziehen sich die in der HRC-Skala angegebenen Anforderungen auf die maximale mittlere Härtezahl.

     

    Testanforderung

    Neben der Sicherstellung der chemischen Zusammensetzung und der mechanischen Eigenschaften werden hydrostatische Prüfungen einzeln durchgeführt sowie Aufweit- und Abflachungsprüfungen. Darüber hinaus gelten bestimmte Anforderungen an das Mikrogefüge, die Korngröße und die Entkohlungsschicht des fertigen Stahlrohrs.

    Zugversuch:

    1. Für das Stahlmaterial der Produkte sollte der Hersteller einen Zugversuch durchführen. Bei elektrisch geschweißten Rohren kann der Zugversuch – je nach Wahl des Herstellers – entweder an der zur Rohrherstellung verwendeten Stahlplatte oder direkt am Stahlrohr durchgeführt werden. Ein am Produkt durchgeführter Versuch kann ebenfalls als Produktprüfung dienen.

    2. Die Reagenzgläser werden zufällig ausgewählt. Sind mehrere Prüfungen erforderlich, muss die Probenahme sicherstellen, dass die entnommenen Proben den Beginn und das Ende des Wärmebehandlungszyklus (falls zutreffend) sowie beide Enden des Reagenzglases repräsentieren. Bei mehreren erforderlichen Prüfungen werden Proben von verschiedenen Reagenzgläsern entnommen; die Probe des verdickten Reagenzglases kann jedoch von beiden Enden entnommen werden.

    3. Die Probe des nahtlosen Rohrs kann an jeder beliebigen Stelle des Rohrumfangs entnommen werden; die Probe des geschweißten Rohrs sollte in einem Winkel von ca. 90° zur Schweißnaht oder nach Wahl des Herstellers entnommen werden. Die Probenahme erfolgt in etwa einem Viertel der Bandbreite.

    4. Unabhängig davon, ob die Probenpräparation vor oder nach dem Experiment fehlerhaft ist oder ob Materialien fehlen, die für den Zweck des Experiments irrelevant sind, kann die Probe verworfen und durch eine andere Probe ersetzt werden, die aus demselben Röhrchen hergestellt wurde.

    5. Falls ein Zugversuch, der für eine Charge von Produkten repräsentativ ist, die Anforderungen nicht erfüllt, kann der Hersteller drei weitere Rohre aus derselben Charge zur erneuten Prüfung entnehmen.

    Wenn alle Nachprüfungen der Proben die Anforderungen erfüllen, ist die Charge der Röhrchen qualifiziert, mit Ausnahme des nicht qualifizierten Röhrchens, das ursprünglich beprobt wurde.

    Wenn bei der ersten Probenahme mehr als eine Probe entnommen wird oder eine oder mehrere Proben zur Nachprüfung die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, kann der Hersteller die Charge der Röhrchen einzeln überprüfen.

    Die zurückgewiesene Produktcharge kann erneut erhitzt und als neue Charge weiterverarbeitet werden.

    Abflachungstest:

    1. Bei dem Prüfkörper handelt es sich um einen Prüfring oder einen Endabschnitt mit einem Durchmesser von mindestens 63,5 mm (2-1/2 Zoll).

    2. Die Proben dürfen vor der Wärmebehandlung entnommen werden, unterliegen jedoch der gleichen Wärmebehandlung wie das betreffende Rohr. Bei einer Chargenprüfung ist die Zuordnung zwischen Probe und Probenahmerohr sicherzustellen. Jede Probe aus jedem Ofen innerhalb einer Charge ist zu zerkleinern.

    3. Die Probe wird zwischen zwei parallelen Platten abgeflacht. Bei jedem Abflachungsversuch wurde eine Schweißnaht im 90°-Winkel und die andere im 0°-Winkel abgeflacht. Die Probe wird so lange abgeflacht, bis die Rohrwandungen aneinanderliegen. Bevor der Abstand zwischen den parallelen Platten den vorgegebenen Wert unterschreitet, dürfen keine Risse oder Brüche im Gefüge auftreten. Während des gesamten Abflachungsprozesses dürfen keine Gefügefehler, nicht verschmolzene Schweißnähte, Delaminationen, Überhitzung oder Materialaustritt auftreten.

    4. Unabhängig davon, ob die Probenpräparation vor oder nach dem Experiment fehlerhaft ist oder ob Materialien fehlen, die für den Zweck des Experiments irrelevant sind, kann die Probe verworfen und durch eine andere Probe ersetzt werden, die aus demselben Röhrchen hergestellt wurde.

    5. Erfüllt eine Probe eines Rohres die vorgegebenen Anforderungen nicht, kann der Hersteller vom selben Rohrende eine weitere Probe für ergänzende Prüfungen entnehmen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Die Länge des fertigen Rohres nach der Probenahme darf jedoch nicht weniger als 80 % der ursprünglichen Länge betragen. Erfüllt eine Probe eines Rohres aus einer Produktcharge die vorgegebenen Anforderungen nicht, kann der Hersteller zwei weitere Rohre aus der Charge entnehmen und diese Proben für erneute Prüfungen zuschneiden. Entsprechen die Ergebnisse dieser erneuten Prüfungen den Anforderungen, gilt die gesamte Rohrcharge mit Ausnahme des ursprünglich als Probe ausgewählten Rohres als qualifiziert. Erfüllt eine der erneut geprüften Proben die vorgegebenen Anforderungen nicht, kann der Hersteller die verbleibenden Rohre der Charge einzeln beproben. Nach Wahl des Herstellers kann jede Rohrcharge erneut wärmebehandelt und als neue Charge geprüft werden.

    Aufpralltest:

    1. Bei Röhrchen ist aus jeder Charge eine Stichprobe zu entnehmen (sofern nicht dokumentierte Verfahren nachgewiesen wurden, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen). Bei einer Bestellung gemäß A10 (SR16) ist das Experiment obligatorisch.

    2. Für die Gehäuseuntersuchungen sind aus jeder Charge drei Stahlrohre für die Versuche zu entnehmen. Die Reagenzgläser sind zufällig auszuwählen, und die Probenahmemethode muss gewährleisten, dass die entnommenen Proben den Beginn und das Ende des Wärmebehandlungszyklus sowie die Vorder- und Rückseite der Hülse während der Wärmebehandlung repräsentieren.

    3. Charpy-V-Kerbschlagbiegeversuch

    4. Unabhängig davon, ob die Probenpräparation vor oder nach dem Experiment fehlerhaft ist oder Materialien fehlen, die für den Versuchszweck irrelevant sind, kann die Probe verworfen und durch eine neue, aus demselben Rohr hergestellte Probe ersetzt werden. Proben sollten nicht allein deshalb als fehlerhaft eingestuft werden, weil sie die Mindestanforderungen an die absorbierte Energie nicht erfüllen.

    5. Liegt das Ergebnis mehrerer Proben unter dem Mindestwert der absorbierten Energie oder liegt das Ergebnis einer Probe unter 2/3 des festgelegten Mindestwerts, sind drei weitere Proben vom selben Werkstück zu entnehmen und erneut zu prüfen. Die Schlagenergie jeder erneut geprüften Probe muss mindestens dem festgelegten Mindestwert entsprechen.

    6. Entsprechen die Ergebnisse eines bestimmten Versuchs nicht den Anforderungen und sind die Bedingungen für den neuen Versuch nicht erfüllt, werden von jedem der drei übrigen Teile der Charge drei weitere Proben entnommen. Erfüllen alle zusätzlichen Bedingungen die Anforderungen, gilt die Charge mit Ausnahme des ursprünglich fehlerhaften Teils als qualifiziert. Entspricht mehr als ein zusätzliches Prüfstück nicht den Anforderungen, kann der Hersteller die verbleibenden Teile der Charge einzeln prüfen oder die Charge erneut erhitzen und in einer neuen Charge prüfen.

    7. Werden mehr als drei der ursprünglich für den Nachweis der Qualifizierung einer Charge erforderlichen Kriterien beanstandet, ist eine erneute Prüfung zur Qualifizierung der Charge nicht zulässig. Der Hersteller kann die verbleibenden Chargen einzeln prüfen oder die Charge erneut erhitzen und in einer neuen Charge prüfen.

    Hydrostatische Prüfung:

    1. Jedes Rohr ist nach der Wanddickenkorrektur (falls erforderlich) und der abschließenden Wärmebehandlung (falls erforderlich) einer hydrostatischen Druckprüfung des gesamten Rohrs zu unterziehen und muss den vorgegebenen hydrostatischen Druck leckagefrei erreichen. Die Haltezeit des Prüfdrucks betrug weniger als 5 Sekunden. Bei geschweißten Rohren sind die Schweißnähte unter Prüfdruck auf Dichtheit zu prüfen. Sofern die Prüfung des gesamten Rohrs nicht bereits im Voraus bei dem für den endgültigen Rohrendzustand erforderlichen Druck durchgeführt wurde, hat der Gewindebearbeitungsbetrieb eine hydrostatische Prüfung des gesamten Rohrs durchzuführen (oder zu veranlassen).

    2. Die wärmezubehandelnden Rohre sind nach der letzten Wärmebehandlung einer hydrostatischen Prüfung zu unterziehen. Der Prüfdruck aller Rohre mit Gewindeenden muss mindestens dem Prüfdruck der Gewinde und Kupplungen entsprechen.

    3. Nach der Bearbeitung auf die Größe des fertigen Flachendrohrs und aller wärmebehandelten kurzen Verbindungsstücke ist die hydrostatische Prüfung nach dem Flachende bzw. dem Gewinde durchzuführen.

    Toleranz

    Außendurchmesser:

    Reichweite Tolerane
    <4-1/2 ±0,79 mm (±0,031 Zoll)
    ≥4-1/2 +1%OD~-0,5%OD

    Bei verdickten Verbindungsrohren mit einer Größe von maximal 5-1/2 Zoll gelten für den Außendurchmesser des Rohrkörpers in einem Bereich von ca. 127 mm (5,0 Zoll) neben der Verdickung folgende Toleranzen: Für den Außendurchmesser des Rohrs in einem Bereich, der in etwa dem Durchmesser des Rohrs unmittelbar neben der Verdickung entspricht, gelten folgende Toleranzen.

    Reichweite Toleranz
    ≤3-1/2 +2,38 mm ~ -0,79 mm (+3/32 Zoll ~ -1/32 Zoll)
    >3-1/2~≤5 +2,78 mm ~ -0,75 % AD (+7/64 Zoll ~ -0,75 % AD)
    >5~≤8 5/8 +3,18 mm ~ -0,75 % Außendurchmesser (+1/8 Zoll ~ -0,75 % Außendurchmesser)
    >8 5/8 +3,97 mm ~ -0,75 % Außendurchmesser (+5/32 Zoll ~ -0,75 % Außendurchmesser)

    Für außenwandige Rohre mit einem Durchmesser von 2-3/8 Zoll und größer gelten die folgenden Toleranzen für den Außendurchmesser des Rohres, dessen Wandstärke sich vom Rohrende her allmählich ändert.

    Rang Toleranz
    ≥2-3/8~≤3-1/2 +2,38 mm ~ -0,79 mm (+3/32 Zoll ~ -1/32 Zoll)
    >3-1/2~≤4 +2,78 mm ~ -0,79 mm (+7/64 Zoll ~ -1/32 Zoll)
    >4 +2,78 mm ~ -0,75 % AD (+7/64 Zoll ~ -0,75 % AD)

    Wandstärke:

    Die vorgegebene Wanddickentoleranz des Rohrs beträgt -12,5 %.

    Gewicht:

    Die folgende Tabelle enthält die Standardanforderungen an die Gewichtstoleranz. Wenn die vorgegebene Mindestwandstärke mindestens 90 % der vorgegebenen Wandstärke beträgt, ist die obere Grenze der Massentoleranz einer einzelnen Wurzel auf +10 % zu erhöhen.

    Menge Toleranz
    Einzelstück +6,5 bis -3,5
    Fahrzeugladung ≥18144 kg (40000 lb) -1,75 %
    Fahrzeugladungsgewicht < 18144 kg (40000 lb) -3,5 %
    Bestellmenge ≥ 18144 kg (40000 lb) -1,75 %
    Bestellmenge < 18144 kg (40000 lb) -3,5 %

     

    Produktdetails

    Erdölleitungen Strukturrohre


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