Spezifikation für Gehäuse und Rohre API-SPEZIFIKATION 5CT NEUNTE AUSGABE – 2012

Kurze Beschreibung:

Api5ct-Ölgehäuse werden hauptsächlich zum Transport von Öl, Erdgas, Gas, Wasser und anderen Flüssigkeiten und Gasen verwendet. Es kann in nahtlose Stahlrohre und geschweißte Stahlrohre unterteilt werden. Geschweißte Stahlrohre beziehen sich hauptsächlich auf längsgeschweißte Stahlrohre

 


  • Zahlung:30% Anzahlung, 70% L/C oder B/L-Kopie oder 100% L/C bei Sicht
  • Mindestbestellmenge:20 T
  • Lieferfähigkeit:Jährlicher Bestand von 20.000 Tonnen Stahlrohren
  • Vorlaufzeit:7-14 Tage bei Lagerbestand, 30-45 Tage für die Produktion
  • Verpackung:Schwarzes Verschwinden, Abschrägung und Kappe für jedes einzelne Rohr; Außendurchmesser unter 219 mm müssen in Bündeln verpackt werden und jedes Bündel darf nicht mehr als 2 Tonnen wiegen.
  • Produktdetail

    Produkt Tags

    Überblick

    Standard: API 5CT Legierung oder nicht: Nicht
    Klassengruppe: J55, K55, N80, L80, P110 usw. Anwendung: Geöltes und Mantelrohr
    Dicke: 1 - 100 mm Oberflächenbehandlung: Als Kundenanforderung
    Außendurchmesser (rund): 10 - 1000 mm Technik: Warmgewalzt
    Länge: R1,R2,R3 Wärmebehandlung: Abschrecken und Normalisieren
    Querschnittsform: Rund Spezialrohr: Kurze Verbindung
    Herkunftsort: China Verwendung: Öl und Gas
    Zertifizierung: ISO9001:2008 Prüfung: NDT

     

    Anwendung

    Rohr inApi5ctwird hauptsächlich zum Bohren von Öl- und Gasquellen sowie zum Transport von Öl und Gas verwendet. Ölgehäuse werden hauptsächlich verwendet, um die Bohrlochwand während und nach der Fertigstellung des Bohrlochs zu stützen, um den normalen Betrieb des Bohrlochs und die Fertigstellung des Bohrlochs sicherzustellen.

    Hauptnote

    Klasse: J55, K55, N80, L80, P110 usw.

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    5ct
    5CT(1)

    Chemische Komponente

    Grad Typ C Mn Mo Cr Ni Cu P s Si
    Min max Min max Min max Min max max max max max max
    1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15
    H40 0,03
    J55 0,03
    K55 0,03
    N80 1 0,03 0,03
    N80 Q 0,03 0,03
    R95 0,45 c 1.9 0,03 0,03 0,45
    L80 1 0,43 a 1.9 0,25 0,35 0,03 0,03 0,45
    L80 9Cr 0,15 0,3 0,6 0 90 1.1 8 10 0,5 0,25 0,02 0,03 1
    L80 13Cr 0,15 0,22 0,25 1 12 14 0,5 0,25 0,02 0,03 1
    C90 1 0,35 1.2 0,25 Mrd. 0,85 1,5 0,99 0,02 0,03
    T95 1 0,35 1.2 0,25 Mrd. 0,85 0 40 1,5 0,99 0,020 0,01
    C110 0,35 1.2 0,25 1 0,4 1,5 0,99 0,02 0,005
    P1I0 e 0,030 e 0,030 e
    QI25 1 0,35   1,35 0,85 1,5 0,99 0,02 0,01
    ANMERKUNG Die dargestellten Elemente müssen in der Produktanalyse aufgeführt werden
    a Der Kohlenstoffgehalt für L80 kann auf maximal 0,50 % erhöht werden, wenn das Produkt ölgehärtet oder polymergehärtet ist.
    b Der Molybdängehalt für Sorte C90 Typ 1 hat keine Mindesttoleranz, wenn die Wandstärke weniger als 17,78 mm beträgt.
    c Der Kohlenstoffgehalt für R95 kann auf maximal 0,55 % erhöht werden, wenn das Produkt ölgehärtet ist.
    d Der Molybdängehalt für T95 Typ 1 kann auf mindestens 0,15 % verringert werden, wenn die Wandstärke weniger als 17,78 mm beträgt.
    e Bei EW Grade P110 darf der Phosphorgehalt maximal 0,020 % und der Schwefelgehalt maximal 0,010 % betragen.

    Mechanische Eigenschaften

     

    Grad

    Typ

    Gesamtdehnung unter Last

    Streckgrenze
    MPa

    Zugfestigkeit
    Min
    MPa

    Härtea,c
    max

    Spezifizierte Wandstärke

    Zulässige Härteabweichungb

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Min

    max

     

    HRC

    HBW

    mm

    HRC

    H40

    0,5

    276

    552

    414

    J55

    0,5

    379

    552

    517

    K55

    0,5

    379

    552

    655

    N80

    1

    0,5

    552

    758

    689

    N80

    Q

    0,5

    552

    758

    689

    R95

    0,5

    655

    758

    724

    L80

    1

    0,5

    552

    655

    655

    23,0

    241,0

    L80

    9Cr

    0,5

    552

    655

    655

    23,0

    241,0

    L80

    l3Cr

    0,5

    552

    655

    655

    23,0

    241,0

    C90

    1

    0,5

    621

    724

    689

    25,4

    255,0

    ≤12,70

    3.0

                   

    12.71 bis 19.04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39 Uhr

    5,0

                   

    ≥25,4

    6,0

    T95

    1

    0,5

    655

    758

    724

    25,4

    255

    ≤12,70

    3.0

                   

    12.71 bis 19.04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39 Uhr

    5,0

                   

    ≥25,4

    6,0

    C110

    0,7

    758

    828

    793

    30,0

    286,0

    ≤12,70

    3.0

                   

    12.71 bis 19.04

    4.0

                   

    19.05 bis 25.39 Uhr

    5,0

                   

    ≥25,4

    6,0

    P110

    0,6

    758

    965

    862

    Frage 125

    1

    0,65

    862

    1034

    931

    b

    ≤12,70

    3.0

                   

    12.71 bis 19.04

    4.0

                   

    19.05

    5,0

    aIm Streitfall wird als Vergleichsmethode die Rockwell-C-Härteprüfung im Labor verwendet.
    bEs sind keine Härtegrenzen festgelegt, die maximale Abweichung ist jedoch als Fertigungskontrolle gemäß 7.8 und 7.9 beschränkt.
    cFür Härteprüfungen durch Wände der Klassen L80 (alle Typen), C90, T95 und C110 gelten die in der HRC-Skala angegebenen Anforderungen für die maximale mittlere Härtezahl.

     

    Testanforderung

    Neben der Sicherstellung der chemischen Zusammensetzung und der mechanischen Eigenschaften werden nacheinander hydrostatische Tests sowie Aufweit- und Abflachungstests durchgeführt. Darüber hinaus gibt es bestimmte Anforderungen an die Mikrostruktur, Korngröße und Entkohlungsschicht des fertigen Stahlrohrs.

    Zugversuch:

    1. Für das Stahlmaterial der Produkte sollte der Hersteller einen Zugversuch durchführen. Bei elektrisch geschweißten Rohren kann der Zugversuch je nach Wahl des Herstellers an der Stahlplatte, aus der das Rohr besteht, oder direkt am Stahlrohr durchgeführt werden. Ein am Produkt durchgeführter Test kann auch als Produkttest verwendet werden.

    2. Die Prüfröhrchen werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Sind mehrere Prüfungen erforderlich, muss das Probenahmeverfahren sicherstellen, dass die entnommenen Proben den Anfang und das Ende des Wärmebehandlungszyklus (falls zutreffend) sowie beide Enden des Röhrchens repräsentieren. Sind mehrere Prüfungen erforderlich, muss die Probe aus verschiedenen Röhrchen entnommen werden. Die verdickte Röhrchenprobe kann jedoch von beiden Enden eines Röhrchens entnommen werden.

    3. Die nahtlose Rohrprobe kann an jeder beliebigen Stelle des Rohrumfangs entnommen werden; die geschweißte Rohrprobe sollte etwa 90° zur Schweißnaht oder nach Wahl des Herstellers entnommen werden. Die Probenentnahme erfolgt etwa bei einem Viertel der Bandbreite.

    4. Unabhängig davon, ob vor oder nach dem Experiment eine fehlerhafte Probenvorbereitung festgestellt wird oder für den Zweck des Experiments relevante Materialien fehlen, kann die Probe verworfen und durch eine andere Probe aus demselben Röhrchen ersetzt werden.

    5. Erfüllt ein Zugversuch, der eine Produktcharge repräsentiert, die Anforderungen nicht, darf der Hersteller drei weitere Rohre aus derselben Rohrcharge zur erneuten Prüfung entnehmen.

    Wenn alle erneuten Tests der Proben die Anforderungen erfüllen, ist die Röhrchencharge qualifiziert, mit Ausnahme des nicht qualifizierten Röhrchens, von dem ursprünglich eine Probe entnommen wurde.

    Wenn zunächst mehr als eine Probe entnommen wird oder eine oder mehrere Proben zur erneuten Prüfung die festgelegten Anforderungen nicht erfüllen, kann der Hersteller die Röhrchencharge einzeln prüfen.

    Die zurückgewiesene Produktcharge kann erneut erhitzt und als neue Charge weiterverarbeitet werden.

    Abflachungstest:

    1. Die Testprobe muss ein Testring oder Endschnitt von mindestens 63,5 mm (2-1/2 Zoll) sein.

    2. Proben können vor der Wärmebehandlung geschnitten werden, unterliegen aber der gleichen Wärmebehandlung wie das dargestellte Rohr. Bei Chargenprüfungen sind Maßnahmen zur Identifizierung der Beziehung zwischen Probe und Probenahmerohr zu treffen. Jeder Ofen einer Charge ist zu zerkleinern.

    3. Die Probe wird zwischen zwei parallelen Platten abgeflacht. In jedem Satz von Abflachungsprüfkörpern wurde eine Schweißnaht um 90° und die andere um 0° abgeflacht. Die Probe wird so lange abgeflacht, bis die Rohrwände Kontakt haben. Bevor der Abstand zwischen den parallelen Platten den angegebenen Wert unterschreitet, dürfen in keinem Teil des Musters Risse oder Brüche auftreten. Während des gesamten Abflachungsprozesses dürfen keine schlechten Strukturen, nicht verschmolzene Schweißnähte, Delaminationen, Metallüberbrennungen oder Metallextrusionen auftreten.

    4. Unabhängig davon, ob vor oder nach dem Experiment eine fehlerhafte Probenvorbereitung festgestellt wird oder für den Zweck des Experiments relevante Materialien fehlen, kann die Probe verworfen und durch eine andere Probe aus demselben Röhrchen ersetzt werden.

    5. Erfüllt eine Rohrprobe die spezifizierten Anforderungen nicht, darf der Hersteller vom selben Rohrende eine Probe für zusätzliche Prüfungen entnehmen, bis die Anforderungen erfüllt sind. Die Länge des fertigen Rohrs darf nach der Probenahme jedoch nicht weniger als 80 % der ursprünglichen Länge betragen. Erfüllt eine Rohrprobe einer Produktcharge die spezifizierten Anforderungen nicht, darf der Hersteller zwei weitere Rohre aus der Produktcharge entnehmen und die Proben für eine erneute Prüfung zerschneiden. Entsprechen alle Ergebnisse dieser erneuten Prüfungen den Anforderungen, ist die Rohrcharge mit Ausnahme des ursprünglich als Probe ausgewählten Rohrs qualifiziert. Erfüllt eine der erneut geprüften Proben die spezifizierten Anforderungen nicht, darf der Hersteller die verbleibenden Rohre der Charge einzeln beproben. Nach Wahl des Herstellers kann jede Rohrcharge erneut wärmebehandelt und als neue Rohrcharge erneut geprüft werden.

    Schlagprüfung:

    1. Bei Röhrchen ist aus jeder Charge ein Satz Proben zu entnehmen (es sei denn, es wurde nachgewiesen, dass dokumentierte Verfahren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen). Ist die Reihenfolge auf A10 (SR16) festgelegt, ist der Versuch obligatorisch.

    2. Für die Ummantelung sollten aus jeder Charge drei Stahlrohre für Versuche entnommen werden. Die Reagenzgläser werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Das Probenahmeverfahren muss sicherstellen, dass die bereitgestellten Proben den Beginn und das Ende des Wärmebehandlungszyklus sowie das vordere und hintere Ende der Hülse während der Wärmebehandlung darstellen können.

    3. Charpy-V-Kerbschlagbiegeversuch

    4. Unabhängig davon, ob vor oder nach dem Experiment, wird festgestellt, dass die Probenvorbereitung mangelhaft ist oder für den Zweck des Experiments relevante Materialien fehlen, die Probe kann verworfen und durch eine andere Probe aus demselben Röhrchen ersetzt werden. Proben sollten nicht einfach als mangelhaft eingestuft werden, nur weil sie die Mindestanforderungen an die absorbierte Energie nicht erfüllen.

    5. Liegt das Ergebnis mehrerer Proben unter der Mindestanforderung an die absorbierte Energie oder liegt das Ergebnis einer Probe unter zwei Dritteln der angegebenen Mindestanforderung an die absorbierte Energie, müssen drei weitere Proben aus demselben Stück entnommen und erneut geprüft werden. Die Aufprallenergie jeder erneut geprüften Probe muss größer oder gleich der angegebenen Mindestanforderung an die absorbierte Energie sein.

    6. Entsprechen die Ergebnisse eines bestimmten Versuchs nicht den Anforderungen und sind die Bedingungen für den neuen Versuch nicht erfüllt, werden von jedem der drei anderen Teile der Charge drei zusätzliche Proben entnommen. Erfüllen alle zusätzlichen Bedingungen die Anforderungen, ist die Charge mit Ausnahme der Charge, die die Anforderungen zunächst nicht erfüllt hat, qualifiziert. Erfüllt mehr als ein zusätzliches Prüfstück die Anforderungen nicht, kann der Hersteller die verbleibenden Teile der Charge einzeln prüfen oder die Charge erneut erhitzen und in einer neuen Charge prüfen.

    7. Werden mehr als einer der drei ersten Punkte zum Nachweis der Qualifikation einer Charge abgelehnt, ist eine erneute Prüfung zum Nachweis der Qualifikation der Rohrcharge nicht zulässig. Der Hersteller kann die verbleibenden Chargen einzeln prüfen oder die Charge erneut erhitzen und in einer neuen Charge prüfen.

    Hydrostatischer Test:

    1. Jedes Rohr muss nach der Verdickung (falls zutreffend) und der abschließenden Wärmebehandlung (falls zutreffend) einer Druckprüfung unterzogen werden. Dabei muss der angegebene Druck ohne Leckage erreicht werden. Die Druckhaltezeit des Versuchs wurde auf weniger als 5 s festgelegt. Bei geschweißten Rohren sind die Schweißnähte unter Prüfdruck auf Dichtheit zu prüfen. Sofern die Prüfung des gesamten Rohrs nicht mindestens vorab mit dem für den endgültigen Rohrzustand erforderlichen Druck durchgeführt wurde, muss der Gewindehersteller eine Druckprüfung des gesamten Rohrs durchführen (oder eine solche Prüfung veranlassen).

    2. Wärmezu behandelnde Rohre sind nach der letzten Wärmebehandlung einer hydrostatischen Prüfung zu unterziehen. Der Prüfdruck aller Rohre mit Gewindeenden muss mindestens dem Prüfdruck von Gewinden und Kupplungen entsprechen.

    3. Nach der Bearbeitung des fertigen Flachrohrs und aller wärmebehandelten Kurzverbindungen auf die Größe muss der hydrostatische Test nach dem Flachende oder dem Gewinde durchgeführt werden.

    Toleranz

    Außendurchmesser:

    Reichweite Tolerane
    <4-1/2 ±0,79 mm (±0,031 Zoll)
    ≥4-1/2 +1 % Außendurchmesser ~ -0,5 % Außendurchmesser

    Für verdickte Verbindungsrohre mit einer Größe kleiner oder gleich 5-1/2 gelten die folgenden Toleranzen für den Außendurchmesser des Rohrkörpers innerhalb einer Entfernung von ungefähr 127 mm (5,0 Zoll) neben dem verdickten Teil; Die folgenden Toleranzen gelten für den Außendurchmesser des Rohrs innerhalb einer Entfernung, die ungefähr dem Durchmesser des Rohrs unmittelbar neben dem verdickten Abschnitt entspricht.

    Reichweite Toleranz
    ≤3-1/2 +2,38 mm bis -0,79 mm (+3/32 Zoll bis -1/32 Zoll)
    >3-1/2~≤5 +2,78 mm ~ -0,75 % Außendurchmesser (+7/64 Zoll ~ -0,75 % Außendurchmesser)
    >5~≤8 5/8 +3,18 mm ~ -0,75 % AD (+1/8 Zoll ~ -0,75 % AD)
    >8 5/8 +3,97 mm ~ -0,75 % Außendurchmesser (+5/32 Zoll ~ -0,75 % Außendurchmesser)

    Für außen verdickte Rohre mit einer Größe von 2-3 / 8 und größer gelten die folgenden Toleranzen für den Außendurchmesser des Rohres, das verdickt ist und dessen Dicke sich vom Rohrende aus allmählich ändert

    Rang Toleranz
    ≥2-3/8~≤3-1/2 +2,38 mm bis -0,79 mm (+3/32 Zoll bis -1/32 Zoll)
    >3-1/2~≤4 +2,78 mm ~ -0,79 mm (+7/64 Zoll ~ -1/32 Zoll)
    >4 +2,78 mm ~ -0,75 % Außendurchmesser (+7/64 Zoll ~ -0,75 % Außendurchmesser)

    Wandstärke:

    Die angegebene Wanddickentoleranz des Rohres beträgt -12,5%

    Gewicht:

    Die folgende Tabelle enthält die Standardanforderungen für die Gewichtstoleranz. Wenn die angegebene Mindestwandstärke größer oder gleich 90 % der angegebenen Wandstärke ist, sollte die Obergrenze der Massentoleranz einer einzelnen Wurzel auf + 10 % erhöht werden.

    Menge Toleranz
    Einzelstück +6,5~-3,5
    Fahrzeuglastgewicht ≥18144kg (40000lb) -1,75 %
    Fahrzeuglastgewicht<18144kg(40000lb) -3,5 %
    Bestellmenge ≥18144kg (40000lb) -1,75 %
    Bestellmenge<18144kg(40000lb) -3,5 %

     

    Produktdetail

    Erdölrohre Strukturrohre


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